Festsetzung neue Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben und fließt als Kommunalsteuer ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Sie stellt für Kommunen eine zentrale Einnahmequelle zur Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen – wie Schulen, Kindergärten, Schwimmbädern und Büchereien – und für Investitionen in die örtliche Infrastruktur – also in Straßen, Radwege und Brücken – dar.
Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und somit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Bis 31. Dezember 2019 musste eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden. Bis 31. Dezember 2024 kann die Grundsteuer weiterhin in der bisherigen Form erhoben werden. Ab 1. Januar 2025 muss die Erhebung auf Grundlage des neuen Rechtes erfolgen.
Berechnung der neuen Grundsteuer
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2025 das neue Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg und somit das modifizierte Bodenwertmodell. Berechnungsgrundlage sind der Grundsteuerwert (bislang Einheitswert), die gesetzlich vorgegebene Steuermesszahl und der individuelle Hebesatz der Gemeinde:
Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl (gegebenenfalls abzüglich eines Abschlages von 30 Prozent für eine überwiegende Wohnnutzung) x Hebesatz der Gemeinde
Der Hebesatz der Grundsteuer wird mittels einer Satzung durch den Gemeinderat beschlossen. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes ist die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet. Anhand der Gesamtsumme wird schließlich errechnet, wie hoch der Hebesatz sein muss, um die bisherigen Einnahmen über die Grundsteuer auch weiterhin zu erzielen.
Fehlende Grundsteuererklärungen verzögern Berechnung
Zur Festlegung der Grundsteuermessbeträge wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstückes in Friedrichshafen aufgefordert, bis 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuerklärung beim Finanzamt abzugeben. Für alle danach noch ausstehenden Erklärungen wurden bereits zwei Erinnerungsschreiben versandt.
Aktuell liegen dem Finanzamt Friedrichshafen rund 90 Prozent der Grundsteuererklärungen vor. Bei der Stadt Friedrichshafen sind bislang etwa 70 Prozent der neuen Grundsteuermessbescheide für eine Neuberechnung eingegangen. Aufgrund der unvollständigen und nicht aussagekräftigen Datenlage konnte daher noch keine Vergleichsberechnung erfolgen und somit keine Angabe zur Höhe des neuen Hebesatzes ab 2025 gemacht werden.
Sobald der Hebesatz für die Stadt Friedrichshafen beschlossen ist, wird dieser über eine öffentliche Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung und auf der städtischen Webseite sowie über Aushänge im Rathaus und den Ortsverwaltungen veröffentlicht.