Stadt appelliert an Hundehalter
Vor allem auf dem Uferweg, im Freizeitgelände in Manzell, entlang der Uferpromenade, auf dem Fildenplatz in Fischbach und auch in anderen Teilen im Stadtgebiet werden Hunde immer häufiger nicht an die Leine genommen. In § 14 Absatz 2 der Häfler Polizeiverordnung steht: „In Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet sowie auf Straßen und im Innenbereich (dies sind Gebiete, in denen ein Bebauungsplan besteht, sowie im Zusammenhang bebaute Ortsteile) sind Hunde an der Leine zu führen. In anderen Gebieten (Außenbereich mit Ausnahme von Grün- und Erholungsanlagen) dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zurufe auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen.“ Auf öffentliche Kinderspiel-, Bolz- und Sportplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Wenn die Hunde nicht an der Leine geführt werden, machen sich Herrchen oder Frauchen einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Ein Verstoß kann nach dem Polizeigesetz mit einem Bußgeld von fünf bis maximal 5.000 Euro geahndet werden. Derzeit gibt es in Friedrichshafen rund 2.000 angemeldete Hunde.