Wassergrundstücke an Flüssen und Bächen
Die Hochwasser und Starkregenereignisse im Juni haben viele Bach- und Flussläufe verändert und Schäden an den Ufern verursacht. Grundstückbesitzer, die Hochwasserschäden am Gewässer oder Uferabbrüche feststellen, sollten sich an die jeweilige Gemeinde wenden und nicht selbst am Gewässer tätig werden. Die Gemeinden sind für Gewässer II. Ordnung unterhaltspflichtig und stimmen erforderliche Maßnahmen mit der Wasserbehörde ab. Selbstständig durchgeführte Arbeiten am Ufer und im Gewässer sind in vielen Fällen verboten und werden ohne fachliche Anleitung oftmals nicht korrekt ausgeführt. Das kann zu noch größeren Schäden führen.
Wassergrundstücks-Besitzer/-Eigentümer, die Hochwasserschutzmaßnahmen beabsichtigen, können sich durch das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Bodenseekreises (Tel.: 07541 204-5179) beraten lassen. Maßnahmen am Gewässer bedürfen teilweise einer behördlichen Genehmigung.
Die Unwetter haben auch wieder deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass keine mobilen Gegenstände, die abgeschwemmt werden können, im Gefahrenbereich gelagert werden. Ein kurzfristiges Entfernen in der akuten Gefahrensituation ist in vielen Fällen nicht mehr möglich.
Der rechtliche Rahmen und weitere interessante Informationen sind kompakt zusammengefasst unter https://www.wbw-fortbildung.de/lebensraum-gewaesser/tipps-und-informationen-fuer-gewaesseranlieger
Quelle: Landratsamt Bodenseekreis